AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Firma Eva Maria Rauch, trachtig Feines, 4820 Bad Ischl, Mitterweissenbach 14, gelten folgende Geschäftsbedingungen (AGB):
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich
auf Grund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es
sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu den von unseren Bedingungen
abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung
auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
II. Vertragsabschluss
Ein Vertragsabschluss eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden
der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss. Werden an uns
Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.
III. Preis
Sollten sich die Lohnkosten auf Grund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder
innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen
oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie,
Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise
entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei Verbrauchergeschäften gilt Punt III. nicht.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe
der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im
Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen
außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges
auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir
berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt, im
Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch
Zinseszinsen zu verlangen.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs
des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug
des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten
noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktritts haben wir bei Verschulden des
Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages
oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen
entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen
zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung
einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu
berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir
die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages
zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten
Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den
tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz
(§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7
Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt
mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit
dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser
Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück,
hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren
Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen begonnen wird, ist ein
Rücktritt nicht möglich.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger
entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig ist, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet,
maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus
der Verordnung des BmwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden
Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet
sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 10,90 sowie für die
Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von
EUR 3,63 zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung.
Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns
erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für ransport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten
Kosten samt einem angemessenen Kostenaufschlag, mindestens jedoch
die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten
Transportart in Rechnung gestellt. Änderungsarbeiten werden nach Zeitaufwand
berechnet, wobei ein branchenüblicher Stundensatz als vereinbart gilt. Hat der
Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach
erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür
wir eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag
in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu
befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung
zu bestehen, oder nach Setzung einerangemessenen, mindestens 2 Wochen
um fassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen
Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere
alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen
erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis
zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für
unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg
als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichung (z.B.
Farben und Struktur, etc.)
XI. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Dies gilt nicht für Personenschaden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur
Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit
hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte
zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die
Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in
diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über
Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle
eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
XII. Produkthaftung
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es
sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht
und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
XIII. Eigentumsvorbehalt und Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes
liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen
zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen
– verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich
zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen
ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört,
darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die
Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken
oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere
für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.
XIV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen
gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer
Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen ab.
Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig
von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere
in der offenen Posten-Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem
Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im
Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde
diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in
den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetzes bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten
werden.
XV. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter
Reklamation, außer in den Fällen der Rückabwicklung, nicht zur Zurückhaltung des gesamten,
sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.
XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich
ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische,
inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft,
ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am
Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.
XVII. Datenschutz, Adressänderung, Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen
Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert
und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner
Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen,
so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene
Adresse gesendet werden. Fotos, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen
bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets
unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten
Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.